Plus Hardheim

22-Jähriger hatte 15-Jährigen als Helfer für Drogengeschäfte rekrutiert

Er wird wegen Erwerb und Weiterverkauf von Betäubungsmitteln verurteilt. Bei einer erfolgreichen Entziehungstherapie muss er aber nicht in Haft.

29.11.2022 UPDATE: 29.11.2022 06:00 Uhr 3 Minuten, 2 Sekunden
Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts hat am Montag einen 22-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Sollte der Mann eine vom Gericht angeordnete Entziehungstherapie erfolgreich absolvieren, bleibt ihm eine Inhaftierung erspart. Foto: Ralf Scherer

Hardheim/Mosbach. (rjs) Die Angst vor einem langen Gefängnisaufenthalt war dem Angeklagten am Montag im großen Sitzungssaal des Landgerichts Mosbach deutlich anzumerken: Je näher die Verkündung des Urteils rückte, desto nervöser nestelte der 22-Jährige mit den Händen an seinem dünnen Aktenhefter herum. Mit den Füßen wippte er zu diesem Zeitpunkt bereits ununterbrochen. Ein Schlusswort wollte

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