22-Jähriger hatte 15-Jährigen als Helfer für Drogengeschäfte rekrutiert
Er wird wegen Erwerb und Weiterverkauf von Betäubungsmitteln verurteilt. Bei einer erfolgreichen Entziehungstherapie muss er aber nicht in Haft.
Hardheim/Mosbach. (rjs) Die Angst vor einem langen Gefängnisaufenthalt war dem Angeklagten am Montag im großen Sitzungssaal des Landgerichts Mosbach deutlich anzumerken: Je näher die Verkündung des Urteils rückte, desto nervöser nestelte der 22-Jährige mit den Händen an seinem dünnen Aktenhefter herum. Mit den Füßen wippte er zu diesem Zeitpunkt bereits ununterbrochen. Ein Schlusswort wollte
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