Staatsanwalt sieht die Schuld beim Fahrer
Heidelberger Strafverfolgungsbehörde sieht nach Ergebnis des Technik

Der Busfahrer hat laut Staatsanwaltschaft einen Augenblick lang nicht das getan, was von ihm erwartet wird. Jetzt wartet die Behörde auf dessen Stellungnahme. Fotos: Peter Bayer
Heidelberg/Eberbach. (fhs) Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat wohl der 55-jährige Busfahrer Schuld am Eberbacher Busunglück vom 16. Januar. Die Heidelberger Strafverfolgungsbehörde hat das technische Gutachten erhalten und geht nun "von einem Augenblicksversagen des Fahrers" aus. Dies gab sie am Freitag auf RNZ-Nachfrage bekannt.
Dr. Tim Haaf ist Sprecher der Staatsanwaltschaft Heidelberg. Seinen Worten zufolge ist das lange erwartete technische Gutachten nun eingegangen und ausgewertet worden. Es hatte die näheren Umstände des Busunglücks erhellen sollen, bei dem insgesamt 44 Menschen verletzt worden waren, darunter 37 Kinder und Jugendliche. Der Schulzubringerbus war am frühen Dienstagmorgen kurz nach sieben Uhr frontal in die Hauswand des Elektrofachgeschäfts Gerbracht an der Ecke Odenwald-/Wiesenstraße gekracht, obwohl dort die Fahrbahn weder unübersichtlich noch abschüssig ist.
Nach O-Tönen in Radiosendungen und Meinungsbeiträgen in sozialen Netzwerken häuften sich Schuldvermutungen gegenüber dem Busfahrer, während sich die Ermittlungsbehörden dazu mit Hinweis auf die andauernden Untersuchungen nicht äußern wollten. Das Gutachten ergab jetzt, dass weder am Bus technische Mängel festzustellen waren noch die Fahrtgeschwindigkeit als Ursache des Unfalls in Frage kommt. Zwar war der Bus mit Tempo 35 in einer 30er-Zone geringfügig schneller als erlaubt unterwegs. Als Unfallursache könne dies nach Ansicht des Gutachters jedoch ausgeschlossen werden, so Haaf. Diese Expertise jetzt sei im übrigen das erste Gutachten; bisherige Bewertungen der technischen Aspekte im Unfallhergang beruhten laut Haaf auf Aussagen von Sachverständigen, die am Unfalltag und direkt im Anschluss daran den Linienbus in Augenschein nahmen und bis zum 24. Januar gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Einschätzung mitgeteilt hatten. Die Staatsanwaltschaft veröffentlichte bereits damals die Feststellung, dass sich keinerlei technische Mängel am Bus ergeben hätten.
Der Fahrer selbst ist weiter krank geschrieben. Nach Auskunft seines Arbeitgebers Achim Mechler vom gleichnamigen Mudauer Busunternehmen stünden noch weitere ärztliche Untersuchungen an, die Aufschluss darüber geben sollen, ob nicht gesundheitliche Probleme zu dem Unfallgeschehen beigetragen haben könnten. Entsprechende Untersuchungen seien bis Juli terminiert, so der Arbeitgeber.
Der Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft wird nach der Stellungnahme des Beschuldigten und seines Rechtsbeistands entscheiden, wie weiter verfahren wird. Laut Staatsanwaltschaftssprecher Haaf gilt dabei zu berücksichtigen, wie die Gesamtumstände dieser Unglücksfahrt waren, ob sich der Fahrer bisher schon einmal hat etwas zuschulden kommen lassen und wie seine "Verkehrshistorie" als Berufsfahrer ist. Zum jetzigen Zeitpunkt könne er noch nichts darüber aussagen, welche Gesichtspunkte der zuständige Staatsanwalt mit einbeziehen wird, sollte es zu einer Anklage kommen.
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Unabhängig von diesem Einzelfall betrachtet kann ein Gericht laut Haaf bei einem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach dem Gesetz eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen und eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren auf Bewährung verhängen. Allerdings sei nach dem gestrigen Sachstand noch offen, ob weitere Umstände bei der Bewertung der Unfallursache zu berücksichtigen sind und ob es noch weiterer Gutachten bedarf.
Über den Gesundheitszustand des inzwischen 18-Jährigen, der als letzter der verletzten Jugendlichen im Krankenhaus und anschließender Reha verblieb, verlautet aus seinem Umfeld, dass er jetzt zur Reha in die Bodenseeregion wechselte. Es seien aber erste Fortschritte auf dem Genesungsweg festzustellen. Unklar bleibt weiter, ob und welche Folgen der Unfall auf Dauer für ihn haben wird.



