Ex-Nachbar muss betroffener Familie keinen Schadenersatz zahlen
Das Teelicht hat den Brand nicht ausgelöst. Sechs Jahre nach dem Feuer gibt es eine Entscheidung vor Gericht.

Bödigheim. (rjs) Ein Bewohner des Bödigheimer Schlosses muss seinen ehemaligen Nachbarn keinen Schadenersatz bezahlen. Sechs Jahre nach dem Brand in einem Lagerraum im Südflügel des Gebäudes hat die zweite Zivilkammer des Landgerichts Mosbach entschieden, dass der Mann nicht für das Feuer und somit auch nicht für den Schaden in der darüberliegenden Wohnung verantwortlich gemacht werden kann.
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