Die Pläne werden am 20. Oktober ausgelegt
"So viele Bäume wie möglich erhalten". Die Stadt wartet mit Einwand das Ergebnis des Gutachtens ab

Von Olivia Kaiser
Mannheim. Der Countdown läuft: Am Donnerstag, 20. Oktober, werden die Planungsunterlagen des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe zur Rheindamm-Sanierung offengelegt. Die Bürger könnten bis 21. November Einblick nehmen.
Die Unterlagen liegen montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr im Technischen Rathaus (Glücksteinallee 11) aus, können aber auch online eingesehen werden. Bis zum 21. Dezember können Bürger in schriftlicher Form Einwendungen gegen die Projektplanung des RP vorbringen.
Kritiker des Projekts wie die Bürgerinteressensgruppe (BIG) Lindenhof oder die Initiative Waldpark appellieren an die Bürgerschaft, davon Gebrauch zu machen. Daher rechnet die Verwaltung mit einer großen Zahl an Einwendungen und Anregungen, wie Umweltbürgermeisterin Diana Pretzell im Gespräch mit der RNZ erklärte.
Hintergrund
> Die Rheindammsanierung erhitzt bereits seit einigen Jahren die Gemüter und wird kontrovers diskutiert. Zuständig ist jedoch nicht die Stadt, sondern das Land, vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer des Regierungspräsidiums (RP) in Karlsruhe. Auf 3,7 Kilometern soll
> Die Rheindammsanierung erhitzt bereits seit einigen Jahren die Gemüter und wird kontrovers diskutiert. Zuständig ist jedoch nicht die Stadt, sondern das Land, vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer des Regierungspräsidiums (RP) in Karlsruhe. Auf 3,7 Kilometern soll der Rheindamm im Waldpark, der sich vom Lindenhof bis nach Neckarau zieht, ertüchtigt werden, sodass er einem extremen Hochwasser standhält. Eine Sanierung ist dringend notwendig, immerhin ist der Damm bereits 100 Jahre alt. Diese soll in sechs Teilabschnitten erfolgen.
> Ein Problem: Schon seit Jahrzehnten wurden auf dem Damm und in unmittelbarer Nähe Bäume gepflanzt. Das macht den Damm zwar zu einem wunderbaren Spazierweg, könnte bei einem Hochwasser aber laut Regierungspräsidium auch die Gefahr bergen, dass die Wurzeln im Damm Risse verursachen. Auch für eine Dammverteidigung im Hochwasserfall seien die Bäume im Weg. Circa 2000 wertgebende Bäume sollen daher gefällt werden.
> Dieser geplante "Kahlschlag" sorgte bei vielen Bürgerinnen und Bürgern, vor allem aus den südlichen Stadtteilen, für einen Sturm der Entrüstung. Interessengruppen wie die BIG Lindenhof oder die extra deshalb ins Leben gerufene Initiative Waldpark setzen sich für einen Erhalt der Bäume ein. Hochwasserschutz schließe Baumschutz nicht aus, lautet ihr Argument. Und tatsächlich konnte ein von der BIG beauftragter Experte nachvollziehbar erklären, dass mit dem Einsatz von Spund- oder Hochwasserschutzwänden weniger Bäume gefällt werden müssten. Das wäre aber kostspieliger als die Planungen des RP, die eine Kombination aus Erdwall und Schutzwänden vorsieht. oka
Doch nicht nur Bürger, auch Behörden und Verbände können Einwände geltend machen. Die Stadt Mannheim wird dies tun. Denn sie ist nicht nur Genehmigungsbehörde, sondern auch Trägerin öffentlicher Belange.
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Mit welchem Inhalt, das hängt maßgeblich von einem Gutachten ab, dass die Verwaltung in Auftrag gegeben hat. Gutachter Ronald Haselsteiner habe bereits die vorbereitenden Arbeiten geleistet, so Pretzell. Sobald die Planung öffentlich ist, kann er mit dem Gutachten beginnen, das noch während der Offenlegungsphase vorliegen soll.
"Wir wollen so viele Bäume wie nötig erhalten", machte Pretzell den Standpunkt der Verwaltung klar. Das Gutachten liefere eine Expertise darüber, welche technischen Möglichkeiten es für einen größtmöglichen Baumschutz gibt. "Diese Einschätzung benötigen wir", so Pretzell. Knackpunkt dabei ist der Dammverteidigungsweg. Auf ihm sollen im Hochwasserfall schwere Fahrzeuge wie beispielsweise Kieslaster mit Anhänger verkehren können.
Es ist die Schaffung eines solchen Dammverteidigungswegs, für den eine Vielzahl an Bäumen gefällt werden müssten. Das RP betonte in der Vergangenheit immer wieder seine die Notwendigkeit. Die Baumschützer fordern daher die Einbringung einer Hochwasserschutzwand in den Damm, die dann von außen nicht zu sehen wäre. Ein Dammverteidigungsweg wäre dann nicht mehr nötig, da Zugang und Zufahrt über Betriebswege möglich wären.
Mehr als eineinhalb Jahre sind vergangen, seit das RP im Februar 2021 den Planfeststellungsantrag für die "Ertüchtigung des Rheinhochwasserdamms (RHWD) XXXIX" erstmals bei der Stadtverwaltung - genauer gesagt der unteren Wasserbehörde - eingereicht hat.
Die Stadt hat in dem Verfahren zwei Rollen: Sie ist Planfeststellungsbehörde und muss das Vorhaben genehmigen. Sie ist aber auch Trägerin öffentlicher Belange, und kann in dieser Rolle Einwände vorbringen. Die eingereichten Unterlagen wurden geprüft, im Herbst 2021 verlangte die Verwaltung vom RP Nachbesserungen. Der überarbeitete Planfeststellungsantrag ging dann im Februar dieses Jahres in Mannheim ein. Da die Unterlagen nun als vollständig erachtet werden, kann die Offenlegung beginnen.
Wolfgang Engelen (FDP) vom Bezirksbeirat Lindenhof ist ein Kritiker der ersten Stunde. Seit Jahren setzte er sich für eine Alternative zu den vom RP geplanten Baumfällungen im Zuge der Rheindamm-Sanierung ein. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am Donnerstag betonte er, dass er froh sei, dass die Wahl auf Ronald Haselsteiner als Gutachter gefallen sei. Denn dieser habe bereits in der Vergangenheit die Verwundbarkeit von Erdwällen beim Hochwasserschutz angemahnt.
Engelen hofft nun, dass sich der Experte für eine Hochwasserschutzwand ausspricht. Er ist gespannt auch die Planungsunterlagen des RP. Da dürfte er wohl nicht der Einzige sein.
Doch der Weg ist noch lang: Nachdem sämtliche Einwände von Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind, werden diese von der Planfeststellungsbehörde katalogisiert und ans RP übermittelt. Dies werde im Lauf des kommenden Jahres passieren, schätzte Diana Pretzell.
Die Stellungnahmen werden dann bei einem Erörterungstermin mit dem Vorhabenträger besprochen. Erst nach Abwägung aller Argumente fällt die Entscheidung über den Planfeststellungsantrag.
Info: Die Antragsunterlagen sind ab 20. Oktober online unter www.mannheim.de/rheindamm abrufbar. Auf www.uvp-verbund.de ist der Antrag ebenfalls zu finden.