Hunde müssen im Wald an die Leine
Ebenso in der Innenstadt - Im Landschaftsschutzgebiet dürfen Vierbeiner frei laufen

Schwetzingen. (RNZ) Da es immer wieder zu Beschwerden wegen freilaufender Hunde im Stadtgebiet und im Wald an der Sternallee kommt, erinnert die Schwetzinger Verwaltung in einer Mitteilung daran, dass die Tiere auf öffentlichen Straßen und Gehwegen des Stadtgebiets an der Leine zu führen sind.
Dies sei in Artikel 13 der Polizeiverordnung der Stadt Schwetzingen klar geregelt. Die
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