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Die Entschädigung ist für Justizopfer Wörz eine "Lachplatte"

Die Generalstaatsanwaltschaft sprach dem Justizopfer eine weitere Zahlung zu - Der Betrag wird jedoch nicht genannt

19.04.2014 UPDATE: 19.04.2014 06:00 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden
Harry Wörz will offenbar eine höhere Entschädigungssumme einklagen. Foto: Kahnert
Von Susanne Kupke

Karlsruhe. Das Justizopfer Harry Wörz bekommt eine weitere Entschädigung. Nach Bewertung eines Gutachtens sprach ihm die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe am Donnerstag "wegen strafverfolgungsbedingter Erwerbsunfähigkeit" eine zeitlich befristete monatliche Zahlung zu. Über die Höhe wollte die Behörde keine Auskunft geben, um die Interessen von Wörz zu schützen.

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