Werbeschilder in der Altstadt

"Pro Heidelberg" fordert mehr Augenmaß

Immer Ärger mit Werbung  von Geschäften - Gremien sollen Überarbeitung auf den Weg bringen

26.09.2018 UPDATE: 27.09.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 54 Sekunden

Ihr Fall war Stein des Anstoßes für die Überarbeitung: Giuseppina Ehmann von der Chocolaterie in der St.-Anna-Gasse. Foto: Rothe

Von Timo Teufert

Heidelberg. Ist die Werbeanlagensatzung von 1979 für die Altstadt, in der zum Beispiel die Größe von Schildern oder Schaufensterbeschriftungen geregelt sind, noch zeitgemäß? Um diese Frage geht es ab Donnerstag (Bezirksbeirat Altstadt um 18 Uhr im Rathaus, Marktplatz 10) in den Gremien des Heidelberger Gemeinderates.

CDU und SPD hatten vor den Sommerferien entsprechende Anträge gestellt. Grund dafür war unter anderem der Fall von Giuseppina Ehmann von der Chocolaterie in der St.-Anna-Gasse, die laut Satzung nicht mit einem Wimpel für ihr Eis werben darf und vergeblich vor dem Verwaltungsgericht für eine Ausnahmegenehmigung gekämpft hatte.

Der Unmut vieler Einzelhändler über die Werbeanlagensatzung wurde auch bei der Mitgliederversammlung des Citymarketingvereins Pro Heidelberg deutlich, der daraufhin mit den Fraktionen das Gespräch suchte. "Es sind viele Kleinigkeiten, die sich aufsummiert haben. Wir mussten etwas tun", meint die Vorsitzende von Pro Heidelberg, Susanne Schaffner.

Sie sei der Meinung, dass Regelungen für Werbeanlagen durchaus wichtig seien, um kein völlig chaotisches Bild in der Stadt entstehen zu lassen. "Allerdings sollte es für die Verwaltung nicht nur Schwarz und Weiß geben, sondern es sollte auch mit Augenmaß entschieden werden", meint Schaffner.

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Wie merkwürdig die Entscheidungen des Baurechtsamtes sind, zeigen zwei Beispiele: Ein Einzelhändler wollte die Schaufensterscheiben während eines temporären Leerstands voll verkleben. "Eine Vollverklebung ist aber nicht erlaubt.

Dabei muss man sich doch fragen: Was ist besser? Durch die Schaufenster auf eine Baustelle zu schauen, oder eine ansprechende Beklebung zu haben?", sagt Nikolina Visevic, Geschäftsstellenleiterin bei Pro Heidelberg.

Bei einigen Regelungen stellt sie auch die Sinnhaftigkeit in Frage: "Zur Eröffnung wollte ein Einzelhändler für vier Wochen Fahnen am Haus anbringen. Das ist aber nicht erlaubt, Fahnen dürften nur maximal zwei Wochen aufgehängt werden."

Der Vorschlag der Verwaltung: Der Händler solle die Fahnen nach zwei Wochen abhängen, eine Woche pausieren und sie dann erneut für zwei Wochen aufhängen.

"Wir würden uns wünschen, dass der Einzelfall betrachtet und mit Augenmaß entschieden wird", betont Visevic. Vor allem in den Seitengassen wünsche man sich mehr Entgegenkommen vom Baurechtsamt: "Dort ist die Passantenfrequenz deutlich niedriger als auf der Hauptstraße", erklärt Visevic. Wenn man dann von Fällen höre, wo Schilder wegen wenigen Zentimetern entfernt werden müssten, könne man nur den Kopf schütteln.

Viele Entscheidungen seien zudem Auslegungssache der Mitarbeiter im Baurechtsamt: "Ich frage mich immer: Warum wird im Zweifel nicht für den Händler entschieden?", sagt Schaffner. Vor allem die inhabergeführten Geschäfte litten unter den Vorschriften. Zwar müssten sich die Ketten an die gleichen Auflagen halten, doch sowohl personell als auch finanziell seien diese besser ausgestattet, um darauf zu reagieren.

Neben der Überarbeitung der Satzung ist für Schaffner auch wichtig, für größere Streitfälle ein Gremium ins Leben zu rufen, das mit Vertretern von Einzelhändlern und dem Baurechtsamt besetzt ist, den Einzelfall prüft und darüber berät. "Die Händler sind schließlich keine Baurechtsexperten, die Mitarbeiter des Baurechtsamtes aber auch keine Einzelhandelsexperten", so Schaffner. Ein solches Gremium wäre einmalig in Deutschland.

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