Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt das "Fähnchen-Verbot"
Ein Fähnchen als "Fremdkörper" - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe begründet das Urteil im Streit zwischen Stadt und Chocolaterie

Noch hat Chocolaterie-Inhaberin Giuseppina Ehmann die rechtswidrige Fahne nicht abgehängt. Foto: ste/hob
Von Steffen Blatt
Heidelberg. Jetzt hat es Giuseppina Ehmann schwarz auf weiß: Die Stadt hatte recht, ihr die Genehmigung einer Werbefahne an der Fassade ihrer Chocolaterie zu versagen. Weil die Inhaberin des Geschäfts in der St.-Anna-Gasse gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegte, musste das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Rechtsstreit entscheiden.
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