Plus Verkehrsrecht

Muss eine Behörde die Fahreridentität per Google ermitteln?

In Bußgeldverfahren gilt: Bei der Ermittlung, wer gefahren ist, muss die Recherche mit vertretbarem Aufwand möglich sein. Zählt eine Google-Suche dazu? Diese Frage beantwortete ein Gericht eindeutig.

20.09.2024 UPDATE: 20.09.2024 10:58 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden
Mal eben was per Suchmaschine im Netz suchen - das kann auch Behörden bei der Fahrerermittlung zugemutet werden, so ein Urteil. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin. (dpa) Ein Autofahrer begeht einen Verkehrsverstoß – doch wer genau der Übeltäter am Steuer war, lässt sich manchmal innerhalb der Verjährungsfrist nicht ermitteln oder identifizieren. Dann könnte zwar vom Bußgeld selbst abgesehen werden, aber eine Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter drohen.

Diese Auflage ist aber hinfällig, wenn die zuständige Behörde zuvor

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+