Bei Tempo-Urteilen zählt auch die Blitzer-Technik
Tempoverstöße können mit stationären und mobilen Blitzanlagen, aber auch per Video gemessen werden. Aber ist es überhaupt wichtig, womit und wie genau gemessen wurde? Vor Gericht auf jeden Fall.

Brandenburg. (dpa-tmn) Verurteilte Temposünder sollten in der Begründung des Gerichts die Angaben zur Messmethode genau studieren. Denn wurde etwa mit dem sogenannten Videonachfahrsystem Provida/Vidista gemessen und ausgewertet, dürfen im Urteil einige Angaben nicht fehlen.
Dazu gehören der Abstand des oft zivilen Polizeiautos zum verfolgten Auto. Auch Angaben zum berücksichtigten
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