Plus Urteil

Krankenkasse muss elektrisches Zuggerät für Rollstuhl zahlen

Den Rollstuhl aus eigener Körperkraft bewegen: Geht das nur unter Schmerzen, ist ein elektrisches Zuggerät eine Lösung. Und wenn die Krankenkasse nicht zahlen will? Ein Gericht hat entschieden.

14.06.2024 UPDATE: 14.06.2024 11:22 Uhr 1 Minute, 31 Sekunden

Kann man seinen Rollstuhl nur noch unter Schmerzen bewegen, kann ein elektrisches Zuggerät, das mit einer Kurbel betrieben wird, Abhilfe verschaffen. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn​

Köln/Berlin (dpa/tmn) - Einkaufen, zum Arzttermin, einfach mal an die frische Luft: Ein Rollstuhl soll diese sogenannte Erschließung des Nahbereichs möglich machen. Doch was, wenn das Unterwegssein aus eigener Kraft nur unter Schmerzen möglich ist? Darf die gesetzliche Krankenkasse sich weigern, die Kosten für ein elektrisches Zuggerät zu übernehmen? 

Nein, zeigt ein Urteil des

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