Krankenkasse muss elektrisches Zuggerät für Rollstuhl zahlen
Den Rollstuhl aus eigener Körperkraft bewegen: Geht das nur unter Schmerzen, ist ein elektrisches Zuggerät eine Lösung. Und wenn die Krankenkasse nicht zahlen will? Ein Gericht hat entschieden.

Kann man seinen Rollstuhl nur noch unter Schmerzen bewegen, kann ein elektrisches Zuggerät, das mit einer Kurbel betrieben wird, Abhilfe verschaffen. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn
Köln/Berlin (dpa/tmn) - Einkaufen, zum Arzttermin, einfach mal an die frische Luft: Ein Rollstuhl soll diese sogenannte Erschließung des Nahbereichs möglich machen. Doch was, wenn das Unterwegssein aus eigener Kraft nur unter Schmerzen möglich ist? Darf die gesetzliche Krankenkasse sich weigern, die Kosten für ein elektrisches Zuggerät zu übernehmen?
Nein, zeigt ein Urteil des
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