Plus Schluss mit Zettelwirtschaft

Die 8 wichtigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte

ePA: Dahinter verbirgt sich die elektronische Patientenakte, die nun für alle gesetzlich Versicherten kommt. Was das bringt, wie Sie sie nutzen - und wie Sie widersprechen können.

17.03.2025 UPDATE: 17.03.2025 08:33 Uhr 4 Minuten, 25 Sekunden

Alles an einem Ort: Auf Wunsch kann auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der ePA hinterlegt werden. Foto: Jens Kalaene/dpa-tmn​

Von Ricarda Dieckmann

Düsseldorf. (dpa-tmn) Befunde, OP-Berichte, Arztbriefe: Gerade wer eine längere Krankengeschichte hat, trägt eine regelrechte Zettelwirtschaft von Praxis zu Praxis. Das soll die elektronische Patientenakte (ePA) Patienten und Praxen künftig ersparen.

Und die geht in diesen Tagen an den Start. Heißt: Die gesetzlichen Krankenkassen legen für ihre Versicherten

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