Plus Schluss mit Zettelwirtschaft

Die 8 wichtigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte

ePA: Dahinter verbirgt sich die elektronische Patientenakte, die 2025 für alle gesetzlich Versicherten kommen soll. Was das bringt, wie Sie sie nutzen - und wie Sie widersprechen können.

19.12.2024 UPDATE: 19.12.2024 08:33 Uhr 4 Minuten, 36 Sekunden

Alles an einem Ort: Auf Wunsch kann auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der ePA hinterlegt werden. Foto: Jens Kalaene/dpa-tmn​

Von Ricarda Dieckmann

Düsseldorf. (dpa-tmn) Befunde, OP-Berichte, Arztbriefe: Gerade wer eine längere Krankengeschichte hat, trägt eine regelrechte Zettelwirtschaft von Praxis zu Praxis. Das soll die elektronische Patientenakte (ePA) Patienten und Praxen künftig ersparen.

Anfang 2025 legen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten jeweils eine ePA an - sofern sie dem

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