Mietwagenkosten dürfen nicht zu hoch sein
Das eigene Auto ist nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt? Ein neues Urteil zeigt: Wer sich dann einen Mietwagen besorgt, sollte Preise vergleichen.

Hamburg-Barmbek. (dpa-tmn) Auch wer seine Schäden am Auto nach einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommt, ist zur sogenannten Schadenminimierung verpflichtet. Dazu kann gehören, bei Anspruch auf einen Mietwagen die Preise zu vergleichen, ehe man anmietet. Ansonsten kann man auf zu hohen Kosten sitzenbleiben.
Das zeigt eine Entscheidung des
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