Recht auf Reparatur in Markenwerkstatt?
Markenwerkstatt oder freie Reparatur? Nach einem Oldtimer-Unfall geht es wegen dieser Frage vor Gericht. Wer das letzte Wort bei der Werkstattwahl hat, entscheidet aber nicht nur der Preis.

Dortmund. (dpa) Bei einem Unfall schuldlos Geschädigte haben in der Regel freie Werkstattwahl. Im Einzelfall kann aber die gegnerische Versicherung auf eine günstigere freie Fachwerkstatt verweisen und die Reparatur in einer Markenwerkstatt verweigern. Das zeigt ein Streitfall um einen Oldtimer vor dem Landgericht (LG) Dortmund (Az.: 24 O 5/23), auf den der ADAC hinweist.
In dem Fall
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