Plus Nach Oldtimer-Crash

Recht auf Reparatur in Markenwerkstatt?

Markenwerkstatt oder freie Reparatur? Nach einem Oldtimer-Unfall geht es wegen dieser Frage vor Gericht. Wer das letzte Wort bei der Werkstattwahl hat, entscheidet aber nicht nur der Preis.

27.06.2025 UPDATE: 27.06.2025 08:21 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden
Heilig's Blechle: Kann einem geschädigtem Oldie-Besitzer auch die Reparatur in einer freien Werkstatt zugemutet werden? Foto: Florian Schuh/dpa-tmn​

Dortmund. (dpa) Bei einem Unfall schuldlos Geschädigte haben in der Regel freie Werkstattwahl. Im Einzelfall kann aber die gegnerische Versicherung auf eine günstigere freie Fachwerkstatt verweisen und die Reparatur in einer Markenwerkstatt verweigern. Das zeigt ein Streitfall um einen Oldtimer vor dem Landgericht (LG) Dortmund (Az.: 24 O 5/23), auf den der ADAC hinweist.

In dem Fall

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+