Was Ihnen bei einem Netzausfall zusteht
Das Mobilfunknetz ist ausgefallen oder die Internetleitung daheim down? Alles schon erlebt. Früher konnte man sich darüber nur ärgern. Inzwischen hat man in solchen Fällen Ansprüche.
Berlin. (dpa-tmn) Kommt es zu einer Netzstörung bei Mobilfunk, DSL, Kabel oder Glasfaser, muss der jeweilige Provider diese nicht nur unverzüglich und unentgeltlich beseitigen. Er hat auch Informations- und Entschädigungspflichten den Kundinnen und Kunden gegenüber, berichtet das Telekommunikationsportal "Teltarif.de".
Kann die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang
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