Hohe Inflation ist kein Grund für Miete über Mietspiegel
Eine Mieterhöhung über den entsprechenden Mietspiegel hinaus? Die lässt sich nach einer Gerichtsentscheidung nicht mit der Inflation begründen.

Eine Vermieterin hat eine Mieterhöhung verlangt, die über die Anpassung der Miete nach dem Mietspiegel 2023 hinausging. Dem erteilte ein Gericht nun die Absage. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
München (dpa/tmn) - Gute Nachrichten für Mieter: Ein mit der gestiegenen Inflation begründeter sogenannter Stichtagszuschlag ist unzulässig. Über diese Entscheidung des Landgerichts München I (AZ: 14 S 3692/24) informiert das Rechtsportal anwaltsauskunft.de.
Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin eine Mieterhöhung verlangt, die über die Anpassung der Miete nach dem Mietspiegel 2023
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