Hohe Inflation ist kein Grund für Miete über Mietspiegel
Eine Mieterhöhung über den entsprechenden Mietspiegel hinaus? Die lässt sich nach einer Gerichtsentscheidung nicht mit der Inflation begründen.
München (dpa/tmn) - Gute Nachrichten für Mieter: Ein mit der gestiegenen Inflation begründeter sogenannter Stichtagszuschlag ist unzulässig. Über diese Entscheidung des Landgerichts München I (AZ: 14 S 3692/24) informiert das Rechtsportal anwaltsauskunft.de.
Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin eine Mieterhöhung verlangt, die über die Anpassung der Miete nach dem Mietspiegel 2023
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