Plus Internet-Router

Freie Wahl des Routers gilt weiter auch bei Glasfaser

Seit 2016 können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Internet-Router frei wählen. Und diese Wahlfreiheit gilt ausnahmslos, wie eine Entscheidung der Bundesnetzagentur jüngst gezeigt hat.

03.02.2025 UPDATE: 03.02.2025 12:22 Uhr 45 Sekunden
Routerfreiheit: Verbraucherinnen und Verbraucher mit Glasfaseranschluss müssen keine Geräte des Internetanbieters nutzen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Mainz/Berlin. (dpa-tmn) Die Endgerätefreiheit für Internetanschlüsse gilt weiterhin uneingeschränkt und auch für Glasfasernetze. Das bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch an Glasfaseranschlüssen keine Geräte des Internetanbieters nutzen müssen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Provider-Verbände hatten sich für eine Ausnahmeregelung bei der

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