Plus Im Arbeitskampf

Streikgeld muss nicht versteuert werden

Haben Sie schon mal die Arbeit aufgrund eines Streiks niedergelegt? Dann haben Sie als Gewerkschaftsmitglied unter Umständen Anspruch auf Streikgeld. Das muss man dazu wissen.

11.12.2024 UPDATE: 11.12.2024 08:33 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden
Im Streik für bessere Arbeitsbedingungen: Streikgelder, die Gewerkschaften an ihre Mitglieder auszahlen, bleiben steuerfrei. Foto: Christophe Gateau/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Wer streikt, hat keinen Anspruch auf Entgelt vom Arbeitgeber. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Der Grund: Während des Arbeitskampfes ruhen die arbeitsvertraglichen Pflichten. Mitglieder einer Gewerkschaft wie zum Beispiel der IG Metall oder Verdi erhalten dafür aber Streikgeld der jeweiligen Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung. Im Gegensatz zum Arbeitslohn

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