Streikgeld muss nicht versteuert werden
Haben Sie schon mal die Arbeit aufgrund eines Streiks niedergelegt? Dann haben Sie als Gewerkschaftsmitglied unter Umständen Anspruch auf Streikgeld. Das muss man dazu wissen.
Berlin. (dpa-tmn) Wer streikt, hat keinen Anspruch auf Entgelt vom Arbeitgeber. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Der Grund: Während des Arbeitskampfes ruhen die arbeitsvertraglichen Pflichten. Mitglieder einer Gewerkschaft wie zum Beispiel der IG Metall oder Verdi erhalten dafür aber Streikgeld der jeweiligen Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung. Im Gegensatz zum Arbeitslohn
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