Plus Eigenbedarf

Gericht spricht Ex-Mann Haus zu - Schwiegermutter muss raus

Nach der Trennung will ein Mann selbst in ein Haus ziehen, das aber seine Schwiegermutter bewohnt. Was wiegt schwerer: sein Eigenbedarf oder ihr Wohnrecht? Wem das Gericht recht gibt.

15.10.2025 UPDATE: 15.10.2025 09:26 Uhr 55 Sekunden
Gericht entscheidet zugunsten des Miteigentümers: Eigenbedarf kann Vorrang vor dem Wohnrecht von Angehörigen haben. Foto: Arne Dedert/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Darf ein Mann die von seiner Schwiegermutter bewohnte Immobilie selbst nutzen – obwohl seine Ex den Mietvertrag nicht kündigen will? Ja, sagte ein Gericht und sah den Eigenbedarf des Miteigentümers vorrangig an. Auf diesen Fall (Az: 21 UF 237/24) vom Oberlandesgericht Celle weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

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