Plus Arbeitsrecht

Wann darf ein Arbeitgeber Bewerber googeln?

Was weiß der Arbeitgeber schon über mich, bevor ich zum Vorstellungsgespräch eingeladen werde? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

16.08.2024 UPDATE: 16.08.2024 08:16 Uhr 1 Minute, 40 Sekunden
Wenn Arbeitgeber im Rahmen des Auswahlverfahrens anlassbezogene Informationen mit einer Suchmaschine wie Google einholen, haben sie die Pflicht, die Person über diese Datenverarbeitung zu informieren. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn​

Düsseldorf. (dpa) Welche Informationen sind über mich im Internet zu finden? Als Bewerberin oder Bewerber lohnt es sich, zu prüfen, welchen Eindruck erste Treffer einer Suchmaschinenabfrage hinterlassen. Aber dürfen Arbeitgeber überhaupt zu Kandidaten im Netz recherchieren?

Ganz so einfach ist es nicht, denn in Deutschland gibt es strenge Datenschutzbestimmungen. Arbeitgeber dürfen zwar

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