Erfrischungsgeld bleibt meist steuerfrei
Am Wochenende an der Wahlurne unterstützt? Ehrenamtliche erhalten für diesen Einsatz meist eine Aufwandsentschädigung. Nur in bestimmten Fällen ist dieses Geld zu versteuern.

Für ihren Einsatz bekommen Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld, welches meist steuerfrei vereinnahmt werden kann. Foto: Bernd Weißbrod/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Egal ob Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen: In den Wahlbüros sind am Wahltag immer ehrenamtliche Helferinnen und Helfer vor Ort. Denn ohne sie könnten etwa die vielen Stimmen gar nicht zügig ausgezählt werden. Für ihren Einsatz bekommen die Freiwilligen ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Und dieses kann meist steuerfrei vereinnahmt werden, teilt der
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