Plus Verbilligt Vermieten

Diese Steuervorteile haben Eigentümer

Verbilligt an Freunde oder Bekannte zu vermieten ist möglich. Für den Steuerabzug von Werbungskosten gibt es dann zwar Grenzen.

10.08.2021 UPDATE: 10.08.2021 10:23 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Auch wer seine Wohnung verbilligt vermietet, kann beim Finanzamt Werbungskosten geltend machen - solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Foto: Christin Klose/dpa

Berlin (dpa) - Wer eine Immobilie verbilligt an Freunde oder Verwandte vermietet, kann steuerlich unter bestimmten Voraussetzungen den vollen Abzug der Werbungskosten dabei geltend machen.

"Werden mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt, sind die Werbungskosten in jedem Fall voll abzugsfähig", erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in

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