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Ungewollter Anbieter-Wechsel

Stromzählernummer nicht am Telefon preisgeben

05.10.2020 UPDATE: 07.10.2020 06:00 Uhr 37 Sekunden
Wer einem unbekannten Anrufer seinen Zählerstand und die Zählernummer mitteilt, schließt möglicherweise einen neuen Vertrag ab, ohne es zu wollen. Foto: dpa

(dpa). Der Wechsel des Energieanbieters ist einfach. Denn dafür benötigt man eigentlich nur die eigene Kunden- und die Zählernummer. Hat ein neuer Anbieter diese Daten, kann er den Vertrag beim bisherigen Versorger im Prinzip kündigen.

Unseriöse Anbieter nutzen dieses unkomplizierte Verfahren aus, warnt die Verbraucherzentrale Bremen. Die Masche: Sie rufen arglose Verbraucher an und

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