Wann und wo sind meine Wertgegenstände abgesichert?
Im Falle eines Diebstahls kann aber der Aufbewahrungsort entscheidend sein.
Hamburg (dpa) - Wertgegenstände im Freibad einfach unter dem Handtuch zu verstauen, während man im Schwimmbecken seine Bahnen zieht, ist gängige Praxis. Besonders klug ist es aber nicht. Denn die Hausratversicherung greift nicht, wenn Wertsachen von der Freibadwiese gestohlen werden, wie der Bund der Versicherten (BdV) informiert.
Zwar enthalte jede Hausratversicherung auch eine
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