Lkw-Fahrer haftet nicht gegenüber Kasko-Versicherung
Bei einem selbst verschuldeten Unfall zahlt die Kaskoversicherung in der Regel für den Schaden am Fahrzeug. Auch bei einem Firmen-Lkw und leichter Fahrlässigkeit, wie ein Gerichtsbeschluss zeigt.

Dresden/Berlin (dpa/tmn) - Bei einem leicht fahrlässig verursachten Unfall mit einem bei ihr kaskoversicherten Firmen-Lkw kann eine Versicherung nicht den angestellten Lkw-Fahrer belangen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, über die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. (Az.: 4 U 476/23)
Im konkreten Fall war der bei
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