Wiederherstellungskosten senken Steuer
Eigentümer vermieteter Immobilien können mehr Kosten rund ums Haus steuerlich geltend machen als Selbstnutzer. Doch auch für sie gilt es, dabei einige Fallstricke zu beachten.
Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) - Vermieterinnen und Vermieter können viele Kosten, die ihnen rund um den Kauf, die Instandhaltung und die Modernisierung ihrer Immobilie entstehen, von der Steuer absetzen. Entscheidend ist dabei immer, um welchen Aufwand es sich konkret handelt. Davon hängt ab, ob die Kosten am Stück oder aufgeteilt über mehrere Jahre steuerlich berücksichtigt
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+