Plus Mietshaus in Flammen

Wiederherstellungskosten senken Steuer

Eigentümer vermieteter Immobilien können mehr Kosten rund ums Haus steuerlich geltend machen als Selbstnutzer. Doch auch für sie gilt es, dabei einige Fallstricke zu beachten.

13.03.2024 UPDATE: 13.03.2024 11:00 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden
Zerstörte Einrichtung, kaputtes Inventar: Wenn Flammen in einem Mietshaus wüten, können Vermieterinnen und Vermieter die Kosten für die anschließende Wiederherstellung als Werbungskosten geltend machen. Foto: Florian Schuh/dpa-tmn​

Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) - Vermieterinnen und Vermieter können viele Kosten, die ihnen rund um den Kauf, die Instandhaltung und die Modernisierung ihrer Immobilie entstehen, von der Steuer absetzen. Entscheidend ist dabei immer, um welchen Aufwand es sich konkret handelt. Davon hängt ab, ob die Kosten am Stück oder aufgeteilt über mehrere Jahre steuerlich berücksichtigt

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+