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Aktivitäten rund um Haus und Garten: Was erlaubt ist und was nicht

Sobald die ersten Sonnenstrahlen nach draußen locken, geht es los mit Aktivitäten an der frischen Luft - Die sorgen oft für Zoff

10.04.2015 UPDATE: 12.04.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 47 Sekunden

Ob Grillen verboten ist, steht im Mietvertrag. Foto: dpa

Von Monika Hillemacher

Mit dem Einzug des Frühlings beginnt die Freiluftsaison und mit ihr die Zeit der Aktivitäten rund um Haus und Garten. Es wird gepflanzt, gemäht, gefeiert und gegrillt. Doch was die einen freut, bringt andere auf die Palme. Häufig sehen sich die Nachbarn dann vor dem Richter wieder. Was erlaubt ist und was nicht:

Gartennutzung: Der Garten

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