Plus Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Was Beschäftigte wissen müssen

Der Gesetzgeber hat für bestimmte Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegebranche eine Impfpflicht beschlossen. Was bedeutet das für die Beschäftigten dort?

11.01.2022 UPDATE: 11.01.2022 10:48 Uhr 3 Minuten, 11 Sekunden
Wer als Beschäftigter im Gesundheitswesen keine Impfung nachweisen kann, muss künftig unter Umständen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Foto: Marijan Murat/dpa

Berlin/Offenburg (dpa) - Für den Pflege- und Gesundheitsbereich kommt mit dem neuen Jahr die Impfpflicht. Mit dem Stichtag 15. März müssen Beschäftigte zum Beispiel in Krankenhäusern nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, von einer Impfung ärztlich befreit oder genesen sind. Ohne den Nachweis dürfen sie in bestimmten Einrichtungen nicht mehr arbeiten.

Doch was bedeuten die

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