Was Beschäftigte wissen müssen
Der Gesetzgeber hat für bestimmte Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegebranche eine Impfpflicht beschlossen. Was bedeutet das für die Beschäftigten dort?

Berlin/Offenburg (dpa) - Für den Pflege- und Gesundheitsbereich kommt mit dem neuen Jahr die Impfpflicht. Mit dem Stichtag 15. März müssen Beschäftigte zum Beispiel in Krankenhäusern nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, von einer Impfung ärztlich befreit oder genesen sind. Ohne den Nachweis dürfen sie in bestimmten Einrichtungen nicht mehr arbeiten.
Doch was bedeuten die
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