Plus Wer haftet für die Folgen?

Kleinkind nutzt Autoschlüssel

Eltern sollten ihren Nachwuchs besser nicht ohne Aufsicht mit diesen im Wagen lassen.

25.08.2023 UPDATE: 25.08.2023 11:35 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden
Stets außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren - dieser von Waschmitteln bekannte Warnhinweis gilt auch für Autoschlüssel. Foto: Christin Klose/dpa

Oldenburg (dpa) - Kleine Kinder sind manchmal unberechenbar. Bekommt ein Zweieinhalbjähriger die Autoschlüssel in die Hände und startet das Fahrzeug, kann dies schlimme Folgen haben. Hat die Mutter in der Situation ihre Aufsichtspflicht verletzt, muss sie für Schäden haften. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Az.: 14 U 212/22), auf das der ADAC

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