Kleinkind nutzt Autoschlüssel
Eltern sollten ihren Nachwuchs besser nicht ohne Aufsicht mit diesen im Wagen lassen.
Oldenburg (dpa) - Kleine Kinder sind manchmal unberechenbar. Bekommt ein Zweieinhalbjähriger die Autoschlüssel in die Hände und startet das Fahrzeug, kann dies schlimme Folgen haben. Hat die Mutter in der Situation ihre Aufsichtspflicht verletzt, muss sie für Schäden haften. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Az.: 14 U 212/22), auf das der ADAC
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