Mit Begleitung zum Renten-Gutachten
Wer sich einer medizinischen Begutachtung unterziehen muss, fühlt sich mit Begleitperson womöglich wohler. Doch wird das Gutachten dadurch weniger verlässlich? Nicht in jedem Fall, zeigt ein Urteil.

Stuttgart/Berlin. (dpa-tmn) Beantragt jemand Erwerbsminderungsrente, dann werden in der Regel medizinische Gutachten erstellt. So lässt die Rentenversicherung prüfen, inwieweit die Person noch erwerbsfähig ist - und das Ergebnis entscheidet oft, ob der Antrag bewilligt wird oder nicht.
Wer bei einer solchen medizinischen Begutachtung eine Begleitperson dabei hat, darf
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