Kein Unterhalt wegen Ausbildung des Vaters?
Der Unterhaltsanspruch von Kindern steht hinter der ersten Ausbildung der Eltern zurück. Gilt das auch, wenn das Elternteil erst mit Mitte 40 eine Lehre startet? Ein Gericht hat entschieden.

Berlin (dpa) - Befindet sich ein Unterhaltspflichtiger in einer sogenannten Erstausbildung, muss er in der Regel keinen Unterhalt für seine Kinder zahlen. Das gilt aber nicht immer. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall ging es um die Zahlungen eines Vaters für
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