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Beim Bafög-Antrag können auch die Stiefeltern gefragt sein

Berlin (dpa/tmn) - Beim Bafög-Antrag ist in der Regel ein Einkommensnachweis der Eltern erforderlich. Eine besondere Situation ergibt sich dabei für Jugendliche, die mit einer Person zusammenleben, die nicht ihr leiblicher Vater oder ihre leibliche Mutter ist.

02.09.2013 UPDATE: 02.09.2013 11:19 Uhr 21 Sekunden
Berlin (dpa/tmn) - Beim Bafög-Antrag ist in der Regel ein Einkommensnachweis der Eltern erforderlich. Eine besondere Situation ergibt sich dabei für Jugendliche, die mit einer Person zusammenleben, die nicht ihr leiblicher Vater oder ihre leibliche Mutter ist. Oft stellt sich dann die Frage, ob auch die Stiefeltern einen Einkommenssteuerbescheid vorlegen müssen. "Das ist in der Regel nicht
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