Beim Bafög-Antrag können auch die Stiefeltern gefragt sein
Berlin (dpa/tmn) - Beim Bafög-Antrag ist in der Regel ein Einkommensnachweis der Eltern erforderlich. Eine besondere Situation ergibt sich dabei für Jugendliche, die mit einer Person zusammenleben, die nicht ihr leiblicher Vater oder ihre leibliche Mutter ist.




