Berlin (dpa/tmn) - Beim Bafög-Antrag ist in der Regel ein Einkommensnachweis der Eltern erforderlich. Eine besondere Situation ergibt sich dabei für Jugendliche, die mit einer Person zusammenleben, die nicht ihr leiblicher Vater oder ihre leibliche Mutter ist.
Berlin (dpa/tmn) - Beim Bafög-Antrag ist in der Regel ein Einkommensnachweis der Eltern erforderlich. Eine besondere Situation ergibt sich dabei für Jugendliche, die mit einer Person zusammenleben, die nicht ihr leiblicher Vater oder ihre leibliche Mutter ist. Oft stellt sich dann die Frage, ob auch die Stiefeltern einen Einkommenssteuerbescheid vorlegen müssen. "Das ist in der Regel nicht
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