Plus Was Eltern wissen müssen

Telefonische Kinderkrankschreibung

Der Nachwuchs liegt flach, ein Elternteil muss sich kindkrank melden. Damit es Kinderkrankengeld gibt, braucht das Kind eine Krankschreibung. Das geht auch telefonisch - aber nicht immer.

02.04.2024 UPDATE: 02.04.2024 08:32 Uhr 1 Minute, 24 Sekunden
Eltern haben keinen Anspruch darauf, dass der Kinderarzt oder die Kinderärztin den Nachwuchs allein auf Grundlage der telefonischen Anamnese krankschreibt. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Eltern und ihr kranker Nachwuchs können sich unter bestimmten Umständen das Wartezimmer in der Kinderarztpraxis sparen. Denn auch Kinder können seit Mitte Dezember 2023 telefonisch krankgeschrieben werden. 

Kinderärzte stellen dann nach einer telefonischen Anamnese die sogenannte "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes"

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