Weniger Unterhalt nach Jobwechsel
Wer weniger Unterhalt von der oder dem plötzlich weniger verdienenden Ex bekommt, dürfte sich ärgern. Zumal wenn man meint, dass eine Kündigung provoziert wurde.
Berlin. (dpa) Verdient ein Unterhaltspflichtiger weniger, weil er nach einer Kündigung den Job wechseln musste, kann sich das auch auf die Höhe des Unterhalts auswirken. Allerdings muss man dann damit rechnen, dass von einem Gericht geprüft wird, ob die Leistungsminderung selbst verschuldet wurde. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick
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