Plus Kündigung provoziert?

Weniger Unterhalt nach Jobwechsel

Wer weniger Unterhalt von der oder dem plötzlich weniger verdienenden Ex bekommt, dürfte sich ärgern. Zumal wenn man meint, dass eine Kündigung provoziert wurde.

01.06.2023 UPDATE: 01.06.2023 08:25 Uhr 49 Sekunden
inkt nach einem Jobwechsel das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, hat das Gericht zu prüfen, ob die Kündigung selbst verschuldet war. Foto: Stefan Puchner/dpa-tmn​

Berlin. (dpa) Verdient ein Unterhaltspflichtiger weniger, weil er nach einer Kündigung den Job wechseln musste, kann sich das auch auf die Höhe des Unterhalts auswirken. Allerdings muss man dann damit rechnen, dass von einem Gericht geprüft wird, ob die Leistungsminderung selbst verschuldet wurde. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+