Plus Ehe-Aus?

Eigenmächtiges Ausräumen der Wohnung verboten

Wenn sich Eheleute trennen, zieht meist einer von beiden aus der gemeinsamen Wohnung aus. Dabei schon mal auf eigene Faust einen Umzugswagen vollzumachen, ist keine gute Idee.

23.04.2024 UPDATE: 23.04.2024 09:09 Uhr 50 Sekunden
Wer nimmt was mit? Ex-Partner müssen sich einvernehmlich über die Verteilung der Haushaltsgegenstände einigen. Foto: Kai Remmers/dpa-tmn​

Schleswig (dpa/tmn) - Nach der Trennung und Scheidung einfach Teile der gemeinsamen Wohnung ausräumen und mitnehmen? Das geht nicht. Ex-Partner müssen sich grundsätzlich über die Verteilung der Haushaltsgegenstände einigen, stellt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer klar. Wer sich nicht daran hält, riskiert, sogar mit Schadenersatz belegt zu werden.

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