Plus Sieht noch gut aus

Umgang mit begrenzt haltbaren Produkten

Was dabei zu beachten ist, erklären Verbraucherschützer.

14.01.2021 UPDATE: 14.01.2021 13:24 Uhr 1 Minute, 30 Sekunden
Wer jetzt noch beim Einkauf auf Dominosteine trifft, kann ruhig zugreifen - auch wenn ihr Mindesthaltbarkeitsdatum bald abläuft. Der Händler kann den Preis reduzieren - muss er aber nicht. Foto: Andrea Warnecke/dpa

Düsseldorf (dpa) - Sind Ihnen auch schon die Rest-Päckchen Lebkuchen und Raclettekäse, Quarkspeisen im Glas oder abgepackte Gänsebrust in Scheiben im Handel aufgefallen? Übrig gebliebene Lebensmittel aus der Festtagszeit mit nahendem oder überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) sind eigentlich raus aus dem regulären Sortiment, werden aber oft noch verbilligt in Kühlecken oder auf

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