Dreimal Matcha am Tag ist genug
Grünes Pulver, viel Koffein: Matcha kann Aluminium und Blei enthalten. Was Verbraucherschützer raten und warum Kinder besser verzichten sollten.

Düsseldorf. (dpa-tmn) Grün, grün, grün sind mittlerweile viele Getränke: Matcha-Tee, Matcha-Smoothies, Matcha-Latte und Co. Doch lebensmittelrechtlich geschützt ist der japanische Begriff Matcha ("gemahlener Tee") hierzulande nicht. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW (VZ) hin.
Damit bleibt für Käufer unklar, ob das verwendete Grüntee-Pulver tatsächlich den traditionellen,- Alle Artikel lesen mit RNZ+
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