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Vorzeitiges Ende der Elternzeit braucht häufig Arbeitgeberzustimmung

Kommt das erste Kind, sind viele unsicher, wie lange sie Elternzeit nehmen wollen. Mancher fragt sich: Kann man im Nachhinein seine Meinung ändern und die Elternzeit gegebenenfalls verkürzen?

11.03.2016 UPDATE: 11.03.2016 10:08 Uhr 1 Minute, 9 Sekunden

Heidelberg. (dpa) Wenn Mitarbeiter ihre Elternzeit vorzeitig beenden wollen, brauchen sie in der Regel die Zustimmung ihres Arbeitgebers. So ein Wunsch komme in der Praxis häufig vor, sagte Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg, im Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Mancher reicht zum Beispiel zunächst für anderthalb Jahre Elternzeit ein und stellt dann nach der Geburt des

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