Betriebsbedingte Kündigung: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen
Meist ist es schon ein paar Wochen vorher absehbar. Ein starker Umsatzrückgang, Gerüchte über eine Standortschließung - und auf einmal ist es Realität: Die betriebsbedingte Kündigung ist da. Wollen Mitarbeiter sich wehren, sollten sie keine Zeit verlieren.

Eine betriebsbedingte Kündigung macht die eigenen Pläne mit einem Schlag zunichte. Wollen Mitarbeiter dagegen gerichtlich vorgehen, müssen sie schnell handeln. Es bleiben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit dafür. Foto: dpa
Von Kristin Kruthaup
XXL-Ansicht Bild 1 von 1Zum Themendienst-Bericht von Kristin Kruthaup vom 17. Oktober 2016: Eine betriebsbedingte Kündigung macht die eigenen Pläne mit einem Schlag zunichte. Wollen Mitarbeiter dagegen gerichtlich vorgehen, müssen sie schnell handeln. Es bleiben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit dafür. (Archivbild vom 22.01.2013/Nur zur redaktionellen
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