Arbeitgeber droht Strafe bei Kündigung ohne Betriebsrat
Wird einem Beschäftigen gekündigt, ohne dass die Arbeitnehmervertretung einbezogen wurde, kann das eine grobe Pflichtverletzung sein.
Frankfurt am Main (dpa) - Ein Arbeitgeber, der ohne den Betriebsrat anzuhören wiederholt Kündigungen ausspricht, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Ein Ordnungsgeld von 10 000 Euro hatte das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) einem Arbeitgeber in einem entsprechenden Fall angedroht. Auf den Beschluss (16 TaBV 191/21) weist der Bund-Verlag hin, Fachverlag für Arbeits- und
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