Plus Urteil

Arbeitgeber droht Strafe bei Kündigung ohne Betriebsrat

Wird einem Beschäftigen gekündigt, ohne dass die Arbeitnehmervertretung einbezogen wurde, kann das eine grobe Pflichtverletzung sein.

23.11.2022 UPDATE: 23.11.2022 11:14 Uhr 34 Sekunden
Bei Kündigungsvorhaben sollten Arbeitgeber den Betriebsrat einbeziehen. Foto: Christin Klose/dpa

Frankfurt am Main (dpa) - Ein Arbeitgeber, der ohne den Betriebsrat anzuhören wiederholt Kündigungen ausspricht, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Ein Ordnungsgeld von 10 000 Euro hatte das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) einem Arbeitgeber in einem entsprechenden Fall angedroht. Auf den Beschluss (16 TaBV 191/21) weist der Bund-Verlag hin, Fachverlag für Arbeits- und

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