Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss auf einem unabwendbaren Ereignis beruhen.
Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes grundsätzlich möglich.
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa
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