Plus Corona-Virus

Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich

Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss auf einem unabwendbaren Ereignis beruhen.

03.03.2020 UPDATE: 03.03.2020 13:53 Uhr 38 Sekunden
Foto: dpa
Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem

Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes grundsätzlich möglich.
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+