Passivphase der Altersteilzeit - keine Inflationsprämie
Noch bis Ende des Jahres können Arbeitgeber steuerfrei eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie auszahlen. Was gilt für Beschäftigte in der Passivphase ihrer Altersteilzeit?

Freiburg/Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer sich in einer Phase der Altersteilzeit nicht mehr aktiv arbeitet, hat unter Umständen keinen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Eine entsprechende Regelung in einem Tarifvertrag ist wirksam und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz.
Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az. 14 Sa 1148/23)
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