Kündigung wegen Zuspätkommens nur nach Abmahnungen
Wer öfter mal zu spät zur Arbeit kommt, muss mit Ärger rechnen. Doch wann droht auch die Kündigung?

Köln (dpa) - Kommen Beschäftigte mehrfach zu spät zur Arbeit, riskieren sie eine Kündigung. Doch dafür müssen sie zuvor mehrere Abmahnungen erhalten haben. Erfolgen diese zeitgleich, verfehlen sie ihre Warnfunktion, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (AZ 8 Sa 465/22), auf das der Bund-Verlag verweist.
Im konkreten Fall erhielt ein Mitarbeiter in der Produktion am selben Tag
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