Plus Urteil

Kündigung wegen Zuspätkommens nur nach Abmahnungen

Wer öfter mal zu spät zur Arbeit kommt, muss mit Ärger rechnen. Doch wann droht auch die Kündigung?

28.03.2023 UPDATE: 28.03.2023 14:17 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
Drei Abmahnungen an einem Tag genügen nicht: Soll einem Mitarbeiter wegen mehrfachen Zuspätkommens gekündigt werden, muss er zuvor zu verschiedenen Zeitpunkten abgemahnt worden sein. Foto: Christin Klose/dpa

Köln (dpa) - Kommen Beschäftigte mehrfach zu spät zur Arbeit, riskieren sie eine Kündigung. Doch dafür müssen sie zuvor mehrere Abmahnungen erhalten haben. Erfolgen diese zeitgleich, verfehlen sie ihre Warnfunktion, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (AZ 8 Sa 465/22), auf das der Bund-Verlag verweist.

Im konkreten Fall erhielt ein Mitarbeiter in der Produktion am selben Tag

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