Arbeitgeber darf Assistenzhund am Arbeitsplatz verbieten
Beschäftigte mit Behinderung dürfen ihren Assistenzhund laut Gesetz mitbringen. Doch gilt das immer und für jeden Assistenzhund?
Mainz (dpa) - Arbeitgeber dürfen entscheiden, ob Hunde mit zur Arbeit gebracht werden. Das gilt auch für nach dem die nach dem Teilhabestärkungsgesetz erlaubte Assistenzhunde, wenn andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich von diesen bedroht fühlen. Dies zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz (2 Sa 490/21), auf die das Fachportal "Haufe.de" verweist.
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