Plus Urteil

Arbeitgeber darf Assistenzhund am Arbeitsplatz verbieten

Beschäftigte mit Behinderung dürfen ihren Assistenzhund laut Gesetz mitbringen. Doch gilt das immer und für jeden Assistenzhund?

15.03.2023 UPDATE: 15.03.2023 14:13 Uhr 55 Sekunden
Arbeitgeber dürfen entscheiden, ob Hunde mit zur Arbeit gebracht werden. Das gilt auch für Assistenzhunde, wenn andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich von diesen bedroht fühlen. Foto: Jens Kalaene/dpa

Mainz (dpa) - Arbeitgeber dürfen entscheiden, ob Hunde mit zur Arbeit gebracht werden. Das gilt auch für nach dem die nach dem Teilhabestärkungsgesetz erlaubte Assistenzhunde, wenn andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich von diesen bedroht fühlen. Dies zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz (2 Sa 490/21), auf die das Fachportal "Haufe.de" verweist.

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