Was sich jetzt für Arbeitsverträge ändert
Seit dem 1. August gilt das angepasste Nachweisgesetz. Was müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen?

Saarbrücken/Frankfurt/Main (dpa) - Das neue Nachweisgesetz, das seit dem 1. August 2022 in Kraft ist, sorgt insbesondere bei Arbeitgebern für viel Aufwand. Arbeitsverträge müssen seither wesentlich mehr Mindestangaben enthalten. Aber auch für Beschäftigte ist das Gesetz wichtig. Warum? Antworten auf wichtige Fragen.
Was wurde im Nachweisgesetz geändert?
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