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Arbeitsagentur rät: Nach Ausbildungsende Versicherungslücke schließen

Die Agentur für Arbeit rät dazu, den Antrag auf Arbeitslosengeld und Krankenversicherungsschutz fruhzeiig zu stellen.

28.07.2014 UPDATE: 28.07.2014 13:07 Uhr 22 Sekunden
Foto: dpa
Viele betriebliche Ausbildungsverträge sind befristet und enden mit der erfolgreich bestandenen Prüfung automatisch. Zwar haben viele der Jugendlichen dann bereits ein Arbeitsverhältnis in Aussicht, aber oft besteht eine zeitliche Lücke und es ergeben sich damit auch Fragen zum Krankenversicherungsschutz.

In vielen Fällen kann die Agentur für Arbeit diese Lücke schließen – mit der Zahlung von

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