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Nach drei Monaten Vollarbeit muss Kurzarbeitergeld erneut angezeigt werden

Betriebe, die zuletzt drei odermehr Monate keine Kurzarbeit mehr hatten müssen den Ausfall erneut anzeigen.

04.11.2020 UPDATE: 04.11.2020 09:31 Uhr 16 Sekunden
In der Corona-Krise haben viele Betriebe in Deutschland zur Kurzarbeit gegriffen. Foto: dpa
Die aktuellen Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie führen erneut zu zahlreichen Betriebsschließungen im Monat November. Die Arbeitsagentur

Heidelberg weist darauf hin, dass Betriebe, die zuletzt drei oder mehr Monate keine Kurzarbeit mehr hatten, den Ausfall erneut anzeigen müssen. Das gilt auch dann, wenn der ursprüngliche Bewilligungsbescheid noch bis in die Zukunft

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