Nach drei Monaten Vollarbeit muss Kurzarbeitergeld erneut angezeigt werden
Betriebe, die zuletzt drei odermehr Monate keine Kurzarbeit mehr hatten müssen den Ausfall erneut anzeigen.
Heidelberg weist darauf hin, dass Betriebe, die zuletzt drei oder mehr Monate keine Kurzarbeit mehr hatten, den Ausfall erneut anzeigen müssen. Das gilt auch dann, wenn der ursprüngliche Bewilligungsbescheid noch bis in die Zukunft
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