BGH entscheidet zu nachträglicher Wärmedämmung bei Altbauten
Für den Klimaschutz ist es wichtig, dass möglichst viele alte Gebäude eine energiesparende Dämmschicht bekommen. Die Nachbarn sind nicht immer begeistert. Müssen sie trotzdem mitspielen?
Karlsruhe (dpa) - Steht ein Altbau direkt an der Grundstücksgrenze, ragt eine Extra-Dämmschicht außen zwangsläufig nach nebenan - wann muss der Nachbar das für den Klimaschutz hinnehmen? Diese Frage beschäftigt seit Freitag den Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall aus Berlin.
Die meisten Bundesländer haben spezielle Regelungen geschaffen, um Sanierungen möglichst einfach zu
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