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Oberlandesgericht stellt sich hinter Sparer im Scala-Streit

Stuttgart (dpa) - Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat verärgerten Anlegern im Streit um hochverzinste Sparverträge den Rücken gestärkt. Die Bank dürfe die sogenannten Scala-Verträge nach Auffassung des Senats nicht einfach kündigen, urteilte Richter Thomas Wetzel im Berufungsverfahren.

23.09.2015 UPDATE: 23.09.2015 15:51 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden
Streit um hochverzinste Sparverträge
Klagende Anleger haben den Vergleichsvorschlag der Ulmer Sparkasse im Streit um hochverzinste Sparverträge abgelehnt. Zuvor hatte das Landgericht Ulm den Sparern in mehreren Verfahren den Rücken gestärkt. Foto: Stefan Puchner

Stuttgart (dpa) - Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat verärgerten Anlegern im Streit um hochverzinste Sparverträge den Rücken gestärkt. Die Bank dürfe die sogenannten Scala-Verträge nach Auffassung des Senats nicht einfach kündigen, urteilte Richter Thomas Wetzel im Berufungsverfahren.

"Es besteht kein Recht zur vorzeitigen Kündigung, zur Vertragsanpassung und zur Vertragsaufhebung",

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