Nach Gerichtsschlappe wieder Erfolg für Bausparkassen
Hamm (dpa) - Nach der überraschenden Schlappe vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) haben die Bausparkassen wieder einen Erfolg verbuchen können. Die Kündigung eines Bausparvertrags aus dem Jahr 1991 sei rechtens, heißt es in einem schriftlichen Beschluss des OLG Hamm (Aktenzeichen 31U175/15).
Hamm (dpa) - Nach der überraschenden Schlappe vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) haben die Bausparkassen wieder einen Erfolg verbuchen können. Die Kündigung eines Bausparvertrags aus dem Jahr 1991 sei rechtens, heißt es in einem schriftlichen Beschluss des OLG Hamm (Aktenzeichen 31U175/15).
Vergangene Woche hatte das OLG Stuttgart als erste höhere Instanz einer Bausparerin in
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