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Nach Gerichtsschlappe wieder Erfolg für Bausparkassen

Hamm (dpa) - Nach der überraschenden Schlappe vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) haben die Bausparkassen wieder einen Erfolg verbuchen können. Die Kündigung eines Bausparvertrags aus dem Jahr 1991 sei rechtens, heißt es in einem schriftlichen Beschluss des OLG Hamm (Aktenzeichen 31U175/15). 

03.04.2016 UPDATE: 02.04.2016 09:31 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden
Bausparen
Die Kündigung eines Bausparvertrags aus dem Jahr 1991 sei rechtens, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied. Die Entscheidung verdeutlicht, dass sich auf OLG-Ebene keine einheitliche Linie abzeichnet, was ein Machtwort durch den Bundesgerichtshof wahrscheinlicher macht. Foto: Patrick Pleul/Archiv

Hamm (dpa) - Nach der überraschenden Schlappe vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) haben die Bausparkassen wieder einen Erfolg verbuchen können. Die Kündigung eines Bausparvertrags aus dem Jahr 1991 sei rechtens, heißt es in einem schriftlichen Beschluss des OLG Hamm (Aktenzeichen 31U175/15). 

Vergangene Woche hatte das OLG Stuttgart als erste höhere Instanz einer Bausparerin in

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